Markus Grundtner (16) 15.07.01

Aus gegebenem Anlass (Verhaltensvereinbarungen, ...) habe ich mir unsere alte Schulordnung einmal vorgenommen und spekuliert, wie eine neue aussehen könnte. Weil das Ausmaß durch viele neue Paragraphen, Querverweise und juristische Formulierungen, die selbst Franz Kafka einen respektvollen Kniefall abgenötigt hätten, für diesen Rahmen zu umfangreich ist, findet sich unter http://www.revolution-net.de.vu/ der ganze Codex.

DIE NEUE ORDNUNG DER DINGE

enthält Auszüge aus dem Schulunterrichtsgesetz in der Fassung vom 11.April 1938

§ 1 BETRETEN UND VERLASSEN DES SCHULGEBÄUDES

Die Schüler betreten und verlassen das Schulgebäude zu Beginn bzw. Ende des Unterrichts nur über den Haupteingang an der Nordseite des Gebäudes. Betreten und Verlassen über Eingänge ander Ost-, Süd-, West-, Nordost-, Südost-, Ostwest-, Nordwest oder Nordsüdseite ist verboten und hat bei Missachtung eine mittelschwere Rüge durch strategisch platzierte, zielsichere MG-Nester zur Folge.

Unmittelbar nach dem Betreten des Schulgebäudes sind die Garderoben aufzusuchen und die Hausschuhe anzuziehen. Bei Nichtbefolgung ist der Schulwart bemächtigt dem betreffenden Schüler das Recht auf Fortbewegung zu Fuß zu entziehen, was im glimpflichsten Fall eine radikale Notamputation zur Folge hat.

Gedanken, die die Staatssicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen vom Schüler nicht ausgesprochen werden. Derartige Gedanken sind der SEI-EIN-BRAVER-BÜRGER Maschine in der Klasse zu übergeben. Abgenommene Gedanken werden dem Schüler in modifizierter Form nach Beendigung des Unterrichtes bzw. der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen Veranstaltung wieder zurückgegeben. Staatssicherheitsgefährdende Gedanken dürfen nur der GESCHUPO übermittelt werden, die zwischen einer Lobotomie oder einer Entfernung der vorderen Stirnlappen des Gehirns zu entscheiden hat.

Fahrräder müssen bei den hiefür vorgesehenen Ständern vor dem Haupteingang abgestellt werden, damit die LKWs unserer Partner-"Firma" sie bequem abtransportieren können.